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Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Wohnen in Norden.

Wie erhalte ich einen B-Schein?

Die notwendigen Bedingungen für den Erhalt eines sogenannten Berechtigungsscheins können bei der Stadtverwaltung Norden erfragt und dort auch beantragt werden. Zuständig bei der Wohnraumförderstelle ist Frau Jahnke: 04931-923412

Ist es möglich, auch ohne B-Schein eine Wohnung zu mieten?

Unsere Wohnungen dienen ausschließlich dem sozialen, bezahlbaren Wohnungsbau. Hier ist die Anmietung einer Wohnung ausschließlich mit einem Berechtigungsschein möglich.

Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?

Für eine Bewerbung um eine Wohnung steht Ihnen unser Kontaktformular auf der Webseite zur Verfügung.

Wer legt diese Wohnflächen fest?

Die Vorgaben stammen vom Land Niedersachsen und gelten für alle Wohnungen mit öffentlicher Förderung. Die Einhaltung wird durch die jeweils zuständige kommunale Wohnraumförderstelle geprüft.


Darf eine Wohnung auch größer sein?

Geringfügige Abweichungen sind möglich:

  • Bis 2 % gelten als unproblematisch
  • Darüber hinaus nur in begründeten Einzelfällen (z. B. durch Grundriss‑ oder Grundstückszwang)

Eine Überschreitung ist kein Anspruch, sondern eine Entscheidung der Förderstelle.


Was passiert bei Familienzuwachs?

Bei Geburt eines Kindes, Zuzug eines Familienangehörigen oder Pflegebedürftigkeit kann sich der Wohnflächenbedarf ändern.
In solchen Fällen unterstützen wir gern bei der individuellen Klärung mit der Förderstelle.


Warum kann ich mich nicht auf eine größere Wohnung bewerben?

Geförderte Wohnungen sind zweckgebunden.
Wenn eine Wohnung deutlich größer ist als der Bedarf eines Haushalts, könnte sie nicht mehr gefördert werden – und würde damit einer größeren Familie fehlen.


Gelten diese Regeln auch für nicht geförderte Wohnungen?

Nein. Die genannten Grenzen gelten ausschließlich für öffentlich geförderten Wohnraum.
Im freifinanzierten Wohnungsbau gibt es keine vergleichbaren Vorgaben.


Wo kann ich prüfen, ob ich die Voraussetzungen erfülle?

Sprich uns gern an – wir klären gemeinsam:

  • Haushaltsgröße
  • Einkommensgrenzen
  • passende Wohnungsgröße
  • Fördervoraussetzungen

Unser Anspruch bei Norder Wohnen

Wir bauen und vermieten Wohnraum, der:

  • bezahlbar
  • gerecht verteilt
  • barrierearm
  • sozial verantwortlich

ist – transparent, nachvollziehbar und im Einklang mit den Förderbedingungen des Landes Niedersachsen.

Zulässige Wohnungsgrößen (Niedersachsen)

Haushaltsgröße Maximal zulässige Wohnfläche
1 Person bis 50 m²
2 Personen bis 60 m²
3 Personen bis 75 m²
4 Personen bis 85 m²
jede weitere Person + 10 m²

 

Einkommensgrenzen – öffentlich geförderter Wohnraum

Für die Anmietung dieser Wohnung ist die Einhaltung der gesetzlichen Einkommensgrenzen des Landes Niedersachsen erforderlich. Maßgeblich ist das jährliche Haushaltseinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen gemäß § 3 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG).

Aktuell geltende Einkommensgrenzen

Haushaltsgröße Max. jährliches Haushaltseinkommen
1 Person 21.250 €
2 Personen 28.750 €
jede weitere Person + 3.750 €
zusätzlich je Kind + 3.750 €

Die Einkommensgrenzen berücksichtigen gesetzliche Abzüge und Freibeträge und werden im Rahmen der Prüfung individuell ermittelt.

Hinweis

Die Prüfung der Einkommensvoraussetzungen sowie die Ausstellung eines ggf. erforderlichen Wohnberechtigungsscheins (B‑Scheins) erfolgt ausschließlich durch die zuständige kommunale Wohnraumförderstelle.
Die Angaben im Exposé dienen der unverbindlichen Vorab‑Orientierung und ersetzen keine behördliche Entscheidung.

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