Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Wohnen in Norden.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Wohnen in Norden.
Wie erhalte ich einen B-Schein?
Die notwendigen Bedingungen für den Erhalt eines sogenannten Berechtigungsscheins können bei der Stadtverwaltung Norden erfragt und dort auch beantragt werden. Zuständig bei der Wohnraumförderstelle ist Frau Jahnke: 04931-923412
Ist es möglich, auch ohne B-Schein eine Wohnung zu mieten?
Unsere Wohnungen dienen ausschließlich dem sozialen, bezahlbaren Wohnungsbau. Hier ist die Anmietung einer Wohnung ausschließlich mit einem Berechtigungsschein möglich.
Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?
Für eine Bewerbung um eine Wohnung steht Ihnen unser Kontaktformular auf der Webseite zur Verfügung.
Die Vorgaben stammen vom Land Niedersachsen und gelten für alle Wohnungen mit öffentlicher Förderung. Die Einhaltung wird durch die jeweils zuständige kommunale Wohnraumförderstelle geprüft.
Geringfügige Abweichungen sind möglich:
Eine Überschreitung ist kein Anspruch, sondern eine Entscheidung der Förderstelle.
Bei Geburt eines Kindes, Zuzug eines Familienangehörigen oder Pflegebedürftigkeit kann sich der Wohnflächenbedarf ändern.
In solchen Fällen unterstützen wir gern bei der individuellen Klärung mit der Förderstelle.
Geförderte Wohnungen sind zweckgebunden.
Wenn eine Wohnung deutlich größer ist als der Bedarf eines Haushalts, könnte sie nicht mehr gefördert werden – und würde damit einer größeren Familie fehlen.
Nein. Die genannten Grenzen gelten ausschließlich für öffentlich geförderten Wohnraum.
Im freifinanzierten Wohnungsbau gibt es keine vergleichbaren Vorgaben.
Sprich uns gern an – wir klären gemeinsam:
Wir bauen und vermieten Wohnraum, der:
ist – transparent, nachvollziehbar und im Einklang mit den Förderbedingungen des Landes Niedersachsen.
| Haushaltsgröße | Maximal zulässige Wohnfläche |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² |
| 2 Personen | bis 60 m² |
| 3 Personen | bis 75 m² |
| 4 Personen | bis 85 m² |
| jede weitere Person | + 10 m² |
Für die Anmietung dieser Wohnung ist die Einhaltung der gesetzlichen Einkommensgrenzen des Landes Niedersachsen erforderlich. Maßgeblich ist das jährliche Haushaltseinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen gemäß § 3 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG).
| Haushaltsgröße | Max. jährliches Haushaltseinkommen |
|---|---|
| 1 Person | 21.250 € |
| 2 Personen | 28.750 € |
| jede weitere Person | + 3.750 € |
| zusätzlich je Kind | + 3.750 € |
Die Einkommensgrenzen berücksichtigen gesetzliche Abzüge und Freibeträge und werden im Rahmen der Prüfung individuell ermittelt.
Die Prüfung der Einkommensvoraussetzungen sowie die Ausstellung eines ggf. erforderlichen Wohnberechtigungsscheins (B‑Scheins) erfolgt ausschließlich durch die zuständige kommunale Wohnraumförderstelle.
Die Angaben im Exposé dienen der unverbindlichen Vorab‑Orientierung und ersetzen keine behördliche Entscheidung.